Einbürgerung Frankfurt – Informationen zur Antragstellung und Voraussetzungen


Einbürgerungen in Frankfurt erfolgen auf Grundlage des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit setzt einen rechtmäßigen Aufenthalt, Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 sowie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland voraus. Antragsteller, die ihren Lebensunterhalt sowie den ihrer Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen bestreiten, können unter bestimmten Bedingungen erleichtert eingebürgert werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet Materialien zur Vorbereitung auf den Einbürgerungstest und informiert zu rechtlichen Grundlagen. Die Bearbeitung erfolgt durch die zuständige Behörde in Frankfurt. Für Ausländerinnen und Ausländer mit Integrationsleistungen gibt es ergänzende Beratungsangebote. Ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges ist verpflichtend.

Wer kann einen Antrag auf Einbürgerung stellen?

Ein Antrag kann gestellt werden, wenn die Voraussetzungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes erfüllt sind. In der Regel müssen Antragsteller seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und über einen Aufenthaltstitel verfügen. Der Lebensunterhalt muss selbstständig gesichert sein – auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige. Zudem sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 und Kenntnisse der deutschen Gesellschaftsordnung erforderlich. Familienangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam eingebürgert werden. Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde.

Voraussetzungen für die Einbürgerung in Frankfurt

Zu den Voraussetzungen zählen ein gesicherter Aufenthaltstitel, Unterhaltsfähigkeit, Deutschkenntnisse (B1), ein bestandener Einbürgerungstest und die Vorlage der erforderlichen Unterlagen wie Reisepass und Bescheinigungen. Hinzu kommt ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie zur Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen – insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens und das friedliche Zusammenleben der Völker. Weitere Informationen bietet frankfurt.de, das offizielle Stadtportal.

Einbürgerungstest und weitere Anforderungen

Der Einbürgerungstest umfasst Fragen zur Gesellschaftsordnung, zur Geschichte Deutschlands und zu staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten. Er wird vom BAMF durchgeführt. Die Teilnahme ist verpflichtend, es sei denn, die Inhalte wurden bereits im Rahmen eines Schulabschlusses in Deutschland nachgewiesen. Auch ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1) müssen durch ein anerkanntes Zertifikat belegt werden. Informationen zu Vorbereitungsmöglichkeiten erhalten Sie bei AMKA und dem BAMF.

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Wo und wie Sie Ihren Einbürgerungsantrag stellen können

Anträge werden schriftlich bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde eingereicht. In Frankfurt erfolgt die Antragstellung über das Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AMKA) oder das zuständige Standesamt. Benötigt werden Unterlagen wie Reisepass, Aufenthaltstitel, Sprachzertifikat, Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung und ggf. Bescheinigungen zu familiären Verhältnissen. Formulare und Hinweise zur Vorlage finden Sie auf frankfurt.de. Auch das Regierungspräsidium kann im Verfahren beteiligt sein.

Öffnungszeiten und Terminvergabe der zuständigen Stelle

Einbürgerungsbehörden arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe. Die Öffnungszeiten und Möglichkeiten zur Online-Terminvereinbarung finden Sie auf frankfurt.de. Eine Antragstellung ohne Termin ist nicht möglich. Die Bearbeitung beginnt erst, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Der Kontakt zu AMKA oder dem Bürgeramt erfolgt in der Regel schriftlich oder über Online-Portale.

Bearbeitungszeiten und Wartezeit nach Antragstellung

Die Bearbeitungszeit liegt zwischen sechs und 24 Monaten, abhängig von der Fallkonstellation und dem Bearbeitungsstand der Behörde. Die Wartezeit kann sich durch fehlende Unterlagen oder Rückfragen verlängern. Die Gebühr für einen Einbürgerungsantrag beträgt 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die zusammen mit einem Elternteil eingebürgert werden, beträgt sie 51 Euro. Nach positiver Entscheidung wird die Einbürgerungsurkunde ausgestellt.

Weitere Informationen zur Einbürgerung in Frankfurt am Main

Die Einbürgerung ermöglicht den rechtmäßigen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Die Voraussetzungen sind gesetzlich geregelt und setzen u. a. eine langfristige Aufenthaltsdauer, Sprachkenntnisse, gesicherte Lebensverhältnisse sowie ein Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung voraus.

FAQ – Häufige Fragen zur Einbürgerung

  • Wie beantragt man einen Einbürgerungsantrag in Hessen?

    In Hessen erfolgt die Antragstellung bei der jeweils zuständigen Einbürgerungsbehörde. In Frankfurt ist das AMKA oder das zuständige Standesamt zuständig. Dort erhalten Sie die Formulare sowie eine Liste der notwendigen Unterlagen. Nach Einreichung prüft ein Sachbearbeiter den Antrag und leitet das Verfahren ein.

  • Was sind die Voraussetzungen laut Staatsangehörigkeitsgesetz für die Einbürgerung?

    Vorausgesetzt werden ein Aufenthalt von mindestens acht Jahren, Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1, Kenntnisse der Gesellschaftsordnung, Unterhaltsfähigkeit und ein gültiger Aufenthaltstitel. Der Lebensunterhalt muss ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen gedeckt werden. Ein Bekenntnis zur Verfassung und zur historischen Verantwortung Deutschlands ist verpflichtend.

  • Wie lange dauert die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen in Frankfurt?

    Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Einzelfall zwischen sechs und 24 Monaten. Entscheidend sind die Vollständigkeit der Unterlagen und die aktuelle Auslastung der Behörde. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Einbürgerungsurkunde ausgestellt.

  • Wo finde ich das offizielle Stadtportal für Informationen zur Einbürgerung?

    Alle relevanten Informationen zur Einbürgerung finden Sie auf frankfurt.de. Das Stadtportal bietet Formulare, Ansprechpartner, Öffnungszeiten und weiterführende Hinweise.

  • Welche Rolle spielt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei der Einbürgerung?

    Das BAMF stellt Informationsmaterial, Vorbereitungstests und Integrationsangebote zur Verfügung. Es unterstützt Antragsteller beim Erwerb der erforderlichen Kenntnisse zur Gesellschaftsordnung, Geschichte und zum Grundgesetz.

  • Welche Erleichterungen gibt es für bestimmte Gruppen bei der Einbürgerung?

    Für Ehepartner deutscher Staatsangehöriger, anerkannte Flüchtlinge und Personen mit besonderen Integrationsleistungen kann die Mindestaufenthaltsdauer reduziert werden – z. B. auf sechs oder fünf Jahre. Die Entscheidung liegt bei der Einbürgerungsbehörde.

  • Wie kann ich meine Sprachkenntnisse für die Einbürgerung verbessern?

    Zur Vorbereitung auf das erforderliche B1-Niveau empfehlen sich Integrations- und Sprachkurse bei anerkannten Bildungseinrichtungen. Das BAMF bietet finanzielle Unterstützung. Auch Sprachpartnerschaften und digitale Lernangebote können hilfreich sein.